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Platz-/Schießordnung

Platzordnung
  1. Unbefugten ist das Betreten des Bogensportplatzes verboten; Eltern haften für ihre Kinder ! Er darf nur von Mitgliedern und Gästen des BSC Geislingen genutzt werden.
  2. Während des Bogenschießens sind störende, nicht zum Bogensport gehörende Handlungen, wie zum Beispiel zu laute Unterhaltungen, von allen Anwesenden zu unterlassen.
  3. Vor und während des Schießens ist den Bogenschützen der Genuss von alkoholischen Getränken untersagt.
  4. Zur Schonung des Bogensportplatzes sind als erstes die vorderen Parkplätze zu nutzen..
  5. Der Bogensportplatz ist sauber zu verlassen; angefallener Abfall ist von jedem selbst zu entsorgen.
  6. In der Feuerstelle dürfen keine giftigen oder umweltschädlichen Stoffe verbrannt werden; sie ist nur abgebrannt bzw. gelöscht zu verlassen.

Schießordnung     (DSB-Bestimmung)
  1. Jeder Bogenschütze ist den Bestimmungen dieser Schießordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen.
  2. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht Über den Gefahrenbereich hinaus (freies Gelände bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw.) fliegen kann.
  3. Beim Auszug des Bogens im Spann- und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen.
  4. Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar keine Person in Schussrichtung, im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhält.
  5. Jedes Bogenschießen darf nur unter Aufsicht erfolgen. Den Weisungen der Aufsicht(en) ist ausnahmslos Folge zu leisten.
  6. Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Bogenschütze sein, der vom Vereinsvorstand oder Ausrichter hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt worden ist. Eine Aufsicht selbst darf während der direkten Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen. Ein zur Aufsichtführung ermächtigter Bogenschütze darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass er sich allein auf dem Bogensportplatz befindet.
  7. Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Bogenschießen einzustellen. Es darf erst auf Anordnung der Aufsicht fortgesetzt werden.
  8. Bogenschützen, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Bogensportplatz zu verweisen. Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Bogensportplatz durch die Aufsicht verwiesen werden.
  9. Rauchen im und vor dem Aufenthaltsbereich der Schützen ist untersagt.

Bei Zuwiderhandlungen haftet der BSC Geislingen nicht ! Es kann durch die Aufsicht ein sofortiger Platzverweis ausgesprochen bzw. durch den Vorstand ein Vereinsausschluss eingeleitet werden !
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